
Betreuungsurlaub für Eltern
Per 1. Juli 2021 wurde der bezahlte maximal vierzehnwöchige Betreuungsurlaub für Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt.
Erwerbstätige Eltern von minderjährigen Kindern, deren Gesundheitszustand sich einschneidend verändert hat, so dass der Verlauf oder Ausgang dieser Veränderung schwer voraussehbar ist oder mit einer bleibenden Beeinträchtigung zu rechnen ist, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von 14 Wochen. Die notwendige Betreuung, Pflege und Begleitung muss so aufwändig sein, dass die Erwerbstätigkeit von einem Elternteil unterbrochen werden muss. Während der Abwesenheit vom Arbeitsplatz werden EO-Taggelder ausgerichtet.
Inwiefern dieser Urlaub für Eltern mit einem Kind mit Dravet-Syndrom angewendet werden kann, ist noch nicht klar. Procap schreibt anfang Juli 2021, dass wie immer bei neuen Leistungen noch vieles unklar sei. Insbesondere, da das Antragsformular noch nicht online sei. Der Begriff der einschneidenden Veränderung könnte dazu führen, dass nicht vom Betreuungsurlaub profitiert werden kann.
Im Zweifelsfall empfiehlt Procap, die Anmeldung zu machen. Den Entscheid könne die Rechtsberatung von Procap anschliessend prüfen.
Procap Merkblatt Betreuungsurlaub
Informationsfilm des BSV / Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten